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Zugänglichkeit

Barrierefreiheit

Stand: Oktober 2026

Unser Anspruch

Wir möchten die Website und den Bestellprozess möglichst barrierearm gestalten. Dazu gehören insbesondere Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokuszustände, semantische Strukturen, ausreichende Kontraste und verständliche Formularmeldungen.

Rechtlicher Hinweis zum BFSG

Ob für das konkrete Angebot eine gesetzliche Pflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) besteht, hängt unter anderem von der Einordnung des Angebots und der Unternehmensgröße ab. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen des § 3 Abs. 1 BFSG ausgenommen.

Unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Ausnahme arbeiten wir an einer guten Zugänglichkeit des Angebots.

Bekannte Einschränkungen

Interaktive Diagramme, komplexe technische Ansichten oder ältere Dokumente können in einzelnen Fällen noch Einschränkungen aufweisen. Hinweise dazu prüfen wir fortlaufend.

Feedback

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, melden Sie sich bitte bei:

Christian · ClashHost
E-Mail: legal@clashhost.de