Barrierefreiheit
Stand: Oktober 2026
Unser Anspruch
Wir möchten die Website und den Bestellprozess möglichst barrierearm gestalten. Dazu gehören insbesondere Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokuszustände, semantische Strukturen, ausreichende Kontraste und verständliche Formularmeldungen.
Rechtlicher Hinweis zum BFSG
Ob für das konkrete Angebot eine gesetzliche Pflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) besteht, hängt unter anderem von der Einordnung des Angebots und der Unternehmensgröße ab. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen des § 3 Abs. 1 BFSG ausgenommen.
Unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Ausnahme arbeiten wir an einer guten Zugänglichkeit des Angebots.
Bekannte Einschränkungen
Interaktive Diagramme, komplexe technische Ansichten oder ältere Dokumente können in einzelnen Fällen noch Einschränkungen aufweisen. Hinweise dazu prüfen wir fortlaufend.
Feedback
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